Mitgliedschaft  

Unser Club kann maximal 192 Mitgliedern aufnehmen; denn mehr Platz ist leider nicht vorhanden. Und seit rund 10 Jahren sind durchgehend immer alle Plätze belegt.

Mitglieder können Personen ab 50 Jahren werden. Um das Erlernte nachvollziehen und üben zu können müssen sie außerdem im Hause Zugriff auf einen funktionierenden PC haben, der mit dem Betriebssystem "Windows 7" und dem Anwenderprogramm "MS Office 2010" ausgerüstet ist. Ebenfalls muß auch schon mindestens die praktische Erfahrung mit der Maus und der Tastatur vorhanden sein.  

Die Anmeldung zur Clubaufnahme erfolgt über den Aufnahmeantrag an der Rezeption des BegegnungsCentrum Haus im Park.

Die Mitgliedschaft beginnt mit der Bestätigung des Aufnahmeantrages. Mit der Aufnahme ist die Anerkennung des Clubreglements verbunden. 

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Streichung oder Tod des Mitglieds.

Die Streichung eines Mitglieds kann durch das Haus im Park erfolgen, wenn das Mitglied mit seinem Mitgliedsbeitrag länger als zwei Monate im Verzug ist und trotz Mahnung den Rückstand nicht innerhalb von  vier Wochen ausgeglichen hat. In der Mahnung wird das Mitglied auf die bevorstehende Streichung hingewiesen.  

Die Kündigungsfrist der Mitgliedschaft beträgt einen Monat zum Quartalsende. Die Kündigung erfolgt in schriftlicher Form.

Der Ausschluß eines Mitglieds ist von mindestens drei Mitgliedern zu beantragen. Über den Ausschluß entscheiden der Koordinator der Tutoren und der Leiter des Haus im Park.

Bei der Aufnahme in den Club ist eine einmalige Aufnahmegebühr zu entrichten. Für die Mitgliedschaft muß monatlich ein festgelegter Beitrag gezahlt werden. Über die Höhe der Aufnahmegebühr und des Monatsbeitrags wird am Schwarzen Brett informiert. Eine Änderung der Beiträge kann durch den Leiter des Haus im Park nach Rücksprache mit den Tutoren festgelegt werden und muß den Mitgliedern zwei Monate vor Quartalsende mitgeteilt werden.

Die Mitgliedsbeiträge werden im voraus jeweils zum Quartalsbeginn fällig und über eine auszufüllende Einzugsermächtigung vom Konto des Mitglieds abgebucht. Die einmalige Aufnahmegebühr wird ebenfalls über die Einzugsermächtigung bezahlt.